Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht

Steuerliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen

Sie unterstützen die Allgemeinheit – wir unterstützen Sie!

Die steuerliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen ist ein wichtiger und wachsender Spezialbereich der Burgauer Steuerberatungsgesellschaft Andreas Salger.

Das Besteuerungsrecht für Körperschaften, Stiftungen und Vereine ist komplex und umfangreich: Buchführung und Abschlüsse weisen viele Besonderheiten auf, formelle Vorschriften sind einzuhalten und Betriebsprüfungen werden immer häufiger durchgeführt.

Bereits vor der Gründung oder Umwandlung treten viele Fragen zur Rechtsformwahl (Verein, Stiftung, gGmbH, GmbH, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, Anstalt/Körperschaft des öffentlichen Rechts) einschließlich Vor- und Nachteile der Steuerbegünstigung, Namens-/ Markenrecht, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf. Viele neue Regelungen in den Bereichen Spendenrecht, Sponsoring, Haftung der Vorstände, Nachweispflichten zur Gemeinnützigkeit und notwendige Satzungsänderungen sind hier außerdem zu berücksichtigen.

Wir betreuen seit vielen Jahren gemeinnützige Träger von sozialen Einrichtungen, Vereinen und anderen gemeinnützigen Tätigkeitsbereichen. Bei der Gründung gemeinnütziger Organisationen stellen wir sicher, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vorliegen. In unseren Beratungen und Abschlussprüfungen besteht unsere Aufgabe darin, eventuelle Gefährdungen der Gemeinnützigkeit rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Vorsorge zu treffen.

Wir erarbeiten unter enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden die für Sie passende Lösung. Greifen Sie auf unseren großen Erfahrungsschatz in diesem Bereich zurück, um Ihr gemeinnütziges Vorhaben zu realisieren und zu erhalten.

Unsere Schwerpunkte:

  • Beratung gemeinnütziger Organisationen und Vereine
  • Rechtsform-Beratung bei Gründung oder Umwandlung (Verein oder gGmbH)
  • Gestaltung und Überarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen
  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung und dem Registergericht
  • Lösung und Entwicklung von steuerlichen und rechtlichen Gegebenheiten
  • Buchführung und Lohnabrechungen
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Erstellung oder Prüfung der Jahresabschlüsse
  • uvm.

Nutzen Sie unsere besondere Kompetenz und unser Spezialwissen zum Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht. Zum Kontakt

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